Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Geltungsbereich:
Für die von uns auszuführende Lieferung sind die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen maßgebend. Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, auch mündlich erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Angebot und Bestellung:
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Bestellungen gelten als verbindlich angenommen, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt ist; es sei denn, dass die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, wobei die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung gilt.

Besonderheiten:
a) Gewisse Abweichungen von vorgelegten Mustern sind in Bezug auf Härte und Farbe unvermeidbar.
b) Inhalts-, Maß- und Gewichtseingaben in unseren Angeboten und Bestätigungen stellen Mittelwerte dar, die entsprechend der Eigenart des verarbeiteten Materials tolerieren.

Preise, Lieferbasis und Verpackung:
Die Preise sind an die  Angebotsmenge gebunden. Beträgt die vereinbarte Lieferzeit mehr als 4 Monate, behalten wir uns Preiserhöhungen aus zwingenden Gründen vor.
a)    Wird im Angebot nichts anderes vereinbart werden die Aufträge unter Berücksichtigung des billigsten Versandweges franko Empfangsstation bzw. deutsche Grenze ausgeführt, ausgenommen Holz- und Blechverpackungen, die wir zum Selbstkostenpreis berechnen und bei frachtfreier Rücksendung und Eingang in wiederverwendungsfähigem Zustand gutschreiben.
b)    Bei besonderen Versandvorschriften des Bestellers (Express, Eilgut, Eilpost, Spedition usw.) werden die damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.
c)    Eine Frachtvergütung für Ware die bei uns abgeholt wird, erfolgt nach Vereinbarung.

Lieferung:
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. Maßgebend sind die von uns festgestellten Maße, Gewichte und Stückzahlen. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen durchzuführen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % sind zulässig.
Betriebsstörungen, Verzögerungen, Verkehrsstörungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, welche die Herstellung und den Versand beeinträchtigen oder verhindern, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung.

Lieferfrist:
Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen. Wir sind bemüht, die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit genau einzuhalten. Aus einer verspäteten Lieferung können Ansprüche irgendwelcher Art nicht geltend gemacht werden. Der Besteller kann Ansprüche erst dann stellen, wenn trotz erfolgter Nachfristsetzung nicht geliefert wird oder die Zurückhaltung der Lieferung nicht genügend begründet werden kann. Der Anspruch des Käufers kann nur den Unterschied zwischen unserem Verkaufspreis und dem Preis ausmachen, den der Besteller bei anderweitiger Eindeckung für nachweisbar gleichwertige Ware bezahlt hat.
Bei Abrufaufträgen behalten wir uns vor, spätestens am Ende eines Kalenderjahres die nicht abgerufene Menge zu streichen oder Zahlung und Abnahme, gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu fordern.

Mängelrügen:
Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel können nur innerhalb 8 Tage nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Sie haben schriftlich zu erfolgen. Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht wegen berechtigter Reklamationen erst zu, wenn eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung  durch uns endgültig fehlgeschlagen ist.

Zahlung:
Nach Rechnungsdatum 8 Tage ./. 2 % Skonto, 30 Tage netto. Alle Zahlungen haben an uns direkt zu erfolgen. Unsere Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Akzeptzahlung nur nach besonderer Vereinbarung. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorlagen und Protest für Wechsel und Anweisungen auf Nebenplätze. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Für Auslandslieferung gilt deutsches Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort:    Meschede
Gerichtsstand:    Meschede

Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung bzw. bis zur Einlösung gegebener Wechsel oder Akzepte unser Eigentum. Gerät der Käufer vor endgültiger Begleichung in Zahlungsschwierigkeiten oder in Konkurs, so hat er die gelieferte Ware als unser Eigentum wieder herauszugeben. Es besteht daher in jedem Falle ein Aussonderungsanspruch aus der Vergleichs- oder Konkursmasse. Pfändung bei einer Zwangsvollstreckung durch einen Dritten ist unzulässig.
Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf solche Waren, die vom Auftraggeber bereits ganz oder zum Teil weiterverarbeitet sind. Die Bestimmungen der §§ 946 – 952 BGB finden keine Anwendung, so dass die Weiterverarbeitung bis zur völligen Begleichung des Kaufpreises für uns erfolgt. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware, vor restloser Bezahlung unserer Forderungen, tritt der Auftraggeber oder Käufer schon jetzt alle aus der etwaigen Weiterveräußerung der unverarbeiteten Ware ihm entstehende Forderungen an uns ab. Pfändungen unserer Ware durch Dritte sowie jede andere Beeinträchtigung unserer Ware sind uns bei Vermeldung von Schadensersatzansprüchen sofort anzuzeigen.

Abwicklung bei Firmenänderung:
Bei einer Firmenänderung oder –Übertragung irgendwelcher Art müssen unsere Warenlieferungen vorher durch Bezahlung ausgeglichen sein, auch dann, wenn die Beiträge bedingungsgemäß noch nicht verfallen sind.

Produkthaftung:
Produkthaftpflichtig für unsere Produkte ist immer der Verarbeiter.

 

Kontaktformular

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Heinrichsthaler Str. 6
59872 Meschede / Germany

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